Jedes Jahr werden in Deutschland Tausende von Hunden ausgesetzt, gestohlen oder verloren. Viele davon finden nie wieder ihren Weg zurück zu ihrem Besitzer. Dabei sind die Chancen, einen verschwundenen Hund wiederzufinden, mit einem Chip deutlich höher.

Ein Chip ist nicht größer als ein Reiskorn und wird unter die Haut des Tieres injiziert. Bei einer Routineuntersuchung beim Tierarzt oder im Tierheim kann der Chip gescannt und dadurch die Kontaktdaten des Besitzers abgerufen werden. Die Kosten für einen Chip sind überschaubar und es gibt mittlerweile auch viele Aktionen, bei denen Chips kostengünstig oder sogar kostenlos angeboten werden.

Warum solltest du deinen Hund chippen lassen?

Der wichtigste Grund ist, dass du deinen Hund zurückbekommen kannst, falls er verloren geht. Jedes Jahr werden Tausende von Hunden in Tierheimen abgegeben, weil ihre Besitzer sie nicht finden können. Wenn dein Hund einen Mikrochip hat, kann er leicht identifiziert und an dich zurückgegeben werden.

Ein weiterer Grund, warum du deinen Hund chippen lassen solltest, ist, dass es für die Sicherheit deines Hundes sorgt. Wenn dein Hund entlaufen ist und nicht gechippt ist, kann jeder ihn mit nach Hause nehmen und behaupten, er sei der Besitzer. Wenn dein Hund gechippt ist, kann niemand behaupten, er sei der Besitzer und du kannst sicher sein, dass dein Hund bei dir bleibt.

Schließlich ist das Chippen eines Hundes auch eine gute Möglichkeit, um ihn gegen Diebstahl zu schützen. Viele Menschen stehlen Haustiere, um sie zu verkaufen. Wenn dein Hund gechippt ist, kann er leicht identifiziert und an dich zurückgegeben werden, falls er gestohlen wird.

Insgesamt gibt es also viele Gründe, warum du deinen Hund chippen lassen solltest. Es ist eine schnelle und einfache Prozedur, die sowohl für dich als auch für deinen Hund von Vorteil sein kann.

Was ist ein Mikrochip?

Ein Mikrochip ist ein kleiner Transponder, der in den Körper eines Hundes implantiert, wird. Dieser Chip enthält eine eindeutige 15-stellige Nummer, die mit den Daten deines Haustieres in einer nationalen Datenbank verbunden ist. Dort sind Informationen über den Hund, wie zum Beispiel sein Name, Besitzerinformationen und eine Kontaktnummer hinterlegt. Wenn der Hund verloren geht oder gestohlen wird, können die Behörden oder Tierschutzorganisationen mit diesen Informationen den Besitzer kontaktieren und ihm mitteilen, dass sein Hund gefunden wurde. Darüber hinaus kann der Mikrochip auch bei der Suche nach einem vermissten Hund behilflich sein.

Wie wird mein Hund gechippt?

Der kleine 12 × 2 mm große Chip wird dem Hund mittels einer dickeren Kanüle durch den Tierarzt in die linke Nackenseite implantiert. Diese dauert nur wenige Sekunden und verursacht nur leichte Schmerzen, ähnlich wie bei einer Impfung. Der Chip wird immer in der linken Halsseite eingesetzt, denn diese Stelle ist international normiert. Damit entlaufene Tiere auch im Ausland schnell identifiziert werden können. Der Chip verbleibt ein Leben lang im Hundekörper und verwächst sich langsam mit dem umliegenden Gewebe. Sehr selten wandert der Chip im Körper und verändert seine Position.

Was ist auf dem Chip gespeichert?

Der Transponder enthält eine 15-stellige Nummer, welche mit einem speziellen Lesegerät ausgelesen werden kann. Solche Lesegeräte sind frei verkäuflich und werden zum Beispiel von Tierärzten, Tierheimen und der Polizei verwendet.

Ausgelesen werden damit folgende Informationen:

  • das Herkunftsland des Hundes
  • die Identifikationsnummer des Hundes
  • den Hersteller des Mikrochips

Muss ich mich um die Registrierung kümmern?

Die Registrierung ist ein ganz wichtiger Punkt, den man beim Chippen seines Hundes beachten sollte. Denn wenn der Hund nicht registriert ist, kann er im Falle eines Verlusts nicht wiedergefunden werden. Auch wenn das Tierheim oder die Polizei den Hund findet, haben sie keine Möglichkeit, dem Besitzer mitzuteilen, dass sie seinen Hund gefunden haben. Darum solltest du unbedingt darauf achten, dass der Hund bei der Registrierung mit angegeben wird.

Für die Registrierung des Hundes kommen 3 große Datenbanken infrage:

  • TASSO e.V. (kostenlos)
  • das Deutsche Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes (kostenlos)
  • IFTA /Internationale Zentrale Tierregistrierung (kostenpflichtig)

Für die Registrierung des Hundes stehen Formulare zur Verfügung, aber auch eine Online Registrierung ist möglich. Eingetragen wird die Chipnummer, Angaben zum Hund wie zum Beispiel die Rasse, die Farbe, der Name, das Geschlecht, das Geburtsdatum und besondere Merkmale. Ebenfalls notwendig sind die Informationen über den Hundehalter. Diese Daten wie Name, Adresse und Telefonnummer sollten immer aktuell gehalten werden.

Gibt es eine Chippflicht?

Bei Auslandsreisen in der EU ist es verpflichtend, seinen Hund zu chippen. Innerhalb Deutschlands gibt es keine einheitliche Regelung bezüglich der Kennzeichnung eines Hundes. In einigen Gebieten ist eine Tätowierung Pflicht, in anderen müssen als gefährlich eingestufte Hunde gechippt werden, in anderen besteht eine generelle Chippflicht und in anderen Bundesländern besteht keinerlei Kennzeichnungspflicht.

Kennzeichnungspflicht nach Bundesländern:

  • Baden-Württemberg: Chippflicht nur für die als gefährlich geltenden Hunderassen. Sonst besteht eine Tätowierungspflicht.
  • Bayern: Es besteht eine Tätowierungspflicht, ein Chip ist nicht erforderlich.
  • Berlin: Es besteht eine Chippflicht für alle Hunde.
  • Brandenburg: Chippflicht besteht für alle Hunde, deren Widerristhöhe mindestens 40 cm beträgt und die mehr als 20 kg wiegen. Ebenso müssen als gefährlich eingestufte Hunde gechippt werden.
  • Bremen: Chippflicht besteht, für alle als gefährlich eingestufte Hunde.
  • Hamburg: Chippflicht besteht, für alle Hunde ab dem 3. Lebensmonat.
  • Hessen: Chippflicht besteht, für alle als gefährlich eingestufte Hunde.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Chippflicht besteht, für alle als gefährlich eingestufte Hunde. Als Alternative wird aber auch eine tätowierte Zuchtregister-Nummer anerkannt.
  • Niedersachsen: Chippflicht besteht für alle Hunde, die älter als 6 Monate sind. Ältere Kennzeichnungen werden auch akzeptiert, sofern der Halter über ein geeignetes Lesegerät verfügt.
  • Nordrhein-Westfalen: Chippflicht für die als gefährlich geltenden Hunderassen nach dem 3. Lebensmonat. Ebenso besteht eine Chippflicht für alle Hunde, deren Widerristhöhe mindestens 40 cm beträgt und die mehr als 20 kg wiegen.
  • Rheinland-Pfalz: Chippflicht besteht für alle Hunde, die laut Landeshundegesetz von Rheinland-Pfalz auf der Liste der gefährlichsten Hunderassen stehen.
  • Saarland: Chippflicht besteht für alle Hunderassen, welche sich auf der saarländischen Liste der gefährlichen Rassen befinden.
  • Sachsen: Es besteht keine Kennzeichnungspflicht.
  • Sachsen-Anhalt: Chippflicht für Hunde, die älter als 6 Monate sind, oder auf der Liste der gefährlichen Hunderassen stehen.
  • Schleswig-Holstein: Chippflicht besteht für alle Hunde, die älter als 3 Monate sind.
  • Thüringen: Eine Chippflicht besteht für alle Hunde.

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